Freizügigkeit
Definition zu:
Das Recht auf Freizügigkeit umfasst das Recht, Aufenthalt und Wohnsitz im Bundesgebiet frei wählen zu können.
Keywords
- freie Wahl von Aufenthalt und Wohnsitz
Hintergrundwissen
- Der "bloße (vorübergehende) Aufenthalt" ohne Niederlassungswille wird vom Begriff der Freizügigkeit erfasst. Insoweit ergeben sich Abgrenzungsprobleme zu Art. 2 II 2 GG (Freiheit der Person).
- Erfasst wird auch die Einreise bzw. Einwanderung ins Bundesgebiet, nach hL nicht aber die Ausreise bzw. Auswanderung.
Klausurtipps
- Der Wohnsitz ist die ständige Niederlassung an einem Ort (vgl. § 7 BGB).
Wichtige Fälle
Umstrittene Fälle
- bloßer (vorübergehender) Aufenthalt
Fundstellen
- BVerfGE 110, 177 (190 f.)