Freiheit der Person
Definition zu:
Die Freiheit der Person schützt die positive und negative körperliche Bewegungsfreiheit.
Keywords
- körperliche Bewegungsfreiheit
- positive Bewegungsfreiheit: jeden Ort aufsuchen zu dürfen
- negative Bewegungsfreiheit: jeden Ort meiden zu dürfen
Hintergrundwissen
- Trotz des weiten Wortlauts "Freiheit" ist allein die Fortbewegungsfreiheit in örtlicher Hinsicht gemeint.
- Das Recht, einen bestimmten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt zu wählen, wird nicht durch das Recht auf Freiheit, sondern durch das Recht auf Freizügigkeit nach Art. 11 geschützt.
Klausurtipps
- In Ergänzung zu Art. 2 II 2 GG regelt Art. 104 GG insbesondere die formellen Voraussetzungen der Freiheitsbeschränkung (Freiheitsbegrenzung oder Freiheitsentziehung).
Fundstellen
- BVerfG, Beschluss vom 08. März 2011 - 1 BvR 47/05, Rn. 20