Formalbeleidigung
Definition zu:
Eine Formalbeleidigung ergibt sich trotz Wahrheit der Tatsachen aus der Form oder den Umständen der Äußerung.
Keywords
- Beleidigung trotz Wahrheit der Tatsachen
- Form oder Umstände der Äußerung
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- wahre Tatsachen mit Prangerwirkung
- Verwendung von Schimpfworten bei Äußerung der wahren Tatsachen
- Veröffentlichung ehrenrühriger Tatsachen aus der Intimsphäre
Fundstellen
- Fischer, StGB, 65. Auflage (2018), § 193 Rn. 2.