falsch schwören
Definition zu:
Falsch schwören bedeutet das Beschwören einer falschen Aussage im Wege des Vor- oder Nacheids.
Keywords
- Beschwören einer falschen Aussage
Hintergrundwissen
- Abgesehen von der Vereidigung Stummer (vgl. § 186 GVG) ist das Schwören nur mündlich möglich.
Fundstellen
- BeckOK/Kudlich, StGB (Stand: 01.08.2017), § 154 Rn. 4