Ermöglichungsabsicht
Definition zu:
Ermöglichungsabsicht liegt vor, wenn es dem Täter darauf ankommt, durch die Tötungshandlung eine andere Straftat schneller oder einfacher verwirklichen zu können.
Keywords
- schnellere oder einfachere Verwirklichung einer anderen Straftat aus Tätersicht
- durch die Tötungshandlung
Hintergrundwissen
- Als Mordmotiv der 3. Gruppe ist die Ermöglichungsabsicht ein rein subjektives Tatbestandsmerkmal. Dabei muss die Absicht nur die Ermöglichung erfassen, nicht aber auch die andere Straftat.
- Die Ermöglichungsabsicht kann neben anderen Motiven stehen, muss allerdings im "Motivbündel" ein entscheidender Tötungsgrund sein.
- Im Gegensatz zur Verdeckungsabsicht muss die andere Straftat noch nicht begangen worden sein.
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- Raubmord: Tötung, um Sachen des Opfers wegzunehmen
Fundstellen
- BGHSt 39, 159 (161) = NJW 1993, 1724 (1725)
- BGH NStZ 1998, 352 (353)