Erforderlichkeit des Hilfeleistens
Definition zu:
Die Hilfe ist erforderlich, wenn ohne sie die Gefahr besteht, dass die Notsituation zu einem nicht ganz unerheblichen Personen- oder Sachschaden führt.
Keywords
- Gefahr eines nicht ganz unerheblichen Personen- oder Sachschadens
Hintergrundwissen
- Die Erforderlichkeit ist ex ante zu bestimmen.
- Wenn jede Hilfe nutzlos ist, besteht auch keine Erforderlichkeit.
Fundstellen
- BGHSt 14, 213 (216)
- BGHSt 17, 166 (168)