einsperren
Definition zu:
Einsperren ist das Verhindern des Verlassens eines Raumes durch äußere Vorrichtungen gegen den Willen des Opfers.
Keywords
- Verhindern des Verlassens eines Raumes
- gegen den Willen
Hintergrundwissen
- Bei vorhandenen Fluchtwegen kommt es darauf an, ob deren Benutzung unzumutbar ist. Dem Täter soll nicht der Freiheitsdrang des Opfers zu Gute kommen.
Wichtige Fälle
Umstrittene Fälle
- Einschränkung der potentiellen Bewegungsfreiheit
Fundstellen
- BeckOK/Valerius, StGB (Stand: 01.05.2017), § 239 Rn. 9
- BGHSt 32, 183 (188)