einbrechen
Definition zu:
Einbrechen ist das gewaltsame, aber nicht notwendigerweise substanzverletzende, Öffnen einer dem Zutritt entgegenstehenden Umschließung.
Keywords
- gewaltsames Öffnen
- nicht notwendigerweise substanzverletzend
- Öffnen einer dem Zutritt entgegenstehenden Umschließung
Fundstellen
- BGH NStZ 2000, 143
- RGSt 4, 353 (354)
- BGH NStZ 1985, 217 (218)