Eignung
Definition zu:
Zur Eignung gehören alle geistigen, körperlichen, psychischen und charakterlichen Eigenschaften, die für das spezifische öffentliche Amt im Rahmen der Bestenauslese von Bedeutung sind.
Keywords
- alle geistigen, körperlichen, psychischen und charakterlichen Eigenschaften
- für das spezifische öffentliche Amt von Bedeutung
- Bestenauslese
Hintergrundwissen
- Die Eignung ist Teil der Kriterientrias (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung), die eine Bestenauslese gewährleisten soll.
Wichtige Fälle
Umstrittene Fälle
- Verfassungstreue
Fundstellen
- BVerfGE 92, 140 (151)
- BVerwGE 147, 244