Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
Definition zu:
Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben ist das In-Aussichtstellen eines künftigen Übels, auf welches der Täter Einfluss zu haben vorgibt und bei dem als Schaden der Eintritt einer nicht ganz unerheblichen Körperverletzung oder gar des Todes droht.
Keywords
- In-Aussichtstellen eines künftigen Übels
- Täter gibt vor, Einfluss zu haben
- als Schaden droht nicht ganz unerhebliche Körperverletzung oder Tod
Fundstellen
- MüKo/Sander, StGB, 2. Auflage (2012), § 249 Rn. 20–21