Brand löschen
Definition zu:
Der Täter löscht den Brand, wenn seine Handlung kausal dafür ist, dass das Tatobjekt nicht weiter brennt bzw. nicht weiter zerstört wird.
Keywords
- kausale Löschungshandlung
Hintergrundwissen
- War die Handlung des Täters für das Löschen nicht kausal, so kommt § 306e III StGB in Betracht.
Fundstellen
- BeckOK/von Heintschel-Heinegg, StGB (Stand: 01.05.2020), § 306e Rn. 7
- BGH NStZ 2019, 31 Rn. 10