böswillige Vernachlässigung
Definition zu:
Böswillig ist die Vernachlässigung, wenn sie aus verwerflichen, eigensüchtigen Motiven, wie z.B. Hass, Sadismus, Rache, oder Geiz, geschieht.
Keywords
- verwerfliche, eigensüchtige Motive
- Hass, Sadismus, Rache, oder Geiz
Wichtige Fälle
Nicht zutreffende Fälle
- Vernachlässigung aus Geldmangel
Fundstellen
- Fischer, StGB, 65. Auflage (2018), § 225 Rn. 11