Bitten oder Beschwerden
Definition zu:
„Bitten oder Beschwerden“ meint Petitionen, wobei Bitten auf ein künftiges, Beschwerden gegen ein vergangenes oder andauerndes Verhalten gerichtet sind.
Keywords
- Petition als Oberbegriff
- Bitten bezieht sich auf künftiges Verhalten
- Beschwerden sind gegen vergangenes Verhalten gerichtet
Hintergrundwissen
- Beiden ist gemeinsam, dass sie das Begehren eines künftigen Tuns oder Unterlassens enthalten.
- Art. 17 verwendet nicht ausdrücklich den Begriff „Petitionen“, sondern spricht von „Bitten oder Beschwerden“.
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- Aufsichtsbeschwerde
- nicht formalisierte Rechtsbehelfe
- Dienstaufsichtsbeschwerde
- Gegenvorstellung
Umstrittene Fälle
- Akteneinsichtsgesuche
- bloße Auskunftsbegehren
Nicht zutreffende Fälle
- bloße Mitteilungen
- Vorwürfe, ohne dass ein konkretes Begehren erkennbar ist
- Belehrungen
- Anerkennungen
- Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen
- Teilnahme an Volksbefragungen
- förmliche Rechtsbehelfe in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren
Fundstellen
- BVerfG NJW 1992, 3033
- BVerfGE 8, 42 (45 f.)