beschädigen einer Urkunde / technischen Aufzeichnung
Definition zu:
Beschädigen ist jedes Beeinträchtigen des Beweiswertes einer Urkunde.
Keywords
- Beeinträchtigung des Beweiswertes
Fundstellen
- OLG Düsseldorf NJW 1983, 2341 (2342)
- OLG Karlsruhe BeckRS 2019, 9070