beschädigen einer Sache
Definition zu:
Beschädigung ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf eine Sache, die erheblich ihre Substanz verändert oder Funktion beeinträchtigt.
Keywords
- erhebliche Funktionsbeeinträchtigung
Klausurtipps
- Es ist darzulegen, welchem Zweck die Sache funktional dient und ob dieser Zweck durch die Beschädigung erheblich beeinträchtigt wurde.
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- Abweidenlassen einer Wiese durch eigene Tiere
Umstrittene Fälle
- festes Hinzufügen von Gegenständen
- äußere Verunstaltungen
- eigenmächtige Verbesserungen
Nicht zutreffende Fälle
- Verdecken, Verbergen oder Abdecken von Sachen
- bloße Sachentziehungen
Fundstellen
- BGHSt 13, 207
- BGHSt 44, 34 (38)
- BGH NStZ 1982, 508 (509)