Beibringung
Definition zu:
Beibringen ist das Herstellen einer Verbindung des Stoffes mit dem Körper des Opfers, sodass er seine schädigende Wirkung entfalten kann.
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- Verschlucken-Lassen, Einspritzen, Inhalieren-Lassen
Umstrittene Fälle
- Verbrühungen durch heiße Flüssigkeiten
Fundstellen
- JuS 2000, 31 (35)
- JA 2002, 390 (392)