befriedetes Besitztum
Definition zu:
Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück oder Gebäude, das vom Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch Schutzvorrichtungen gegen das beliebige Betreten gesichert ist.
Keywords
- äußerlich erkennbare Schutzvorrichtungen des Berechtigten
Fundstellen
- OLG Frankfurt a. M. NJW 2006, 1746 (1747)
- OLG Hamm NJW 1982, 1824