Ausführung oder Verteidigung von Rechten
Definition zu:
Tadelnde Urteile zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten sind z.B. solche im Rahmen von Klagen, Rechtsmitteln oder Vergleichen.
Keywords
- tadelnde Urteile im Rahmen von Klagen, Rechtsmittel oder Vergleichen
Fundstellen
- Fischer, StGB, 65. Auflage (2018), § 193 Rn. 7
- RGSt 15, 15 (17)
- RGSt 29, 147 (150 f.)